1. Geltungsbereich 
  (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab  Kontaktaufnahme zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden. 
  Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören  insbesondere Verträge zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden,  welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich  der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.  
  (2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen  Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden,  sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.  
  (3) Bei Verträgen zwischen der Vermögensberatung Wiedermann  und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die  Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des  Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegen stehen.
 
  2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden 
  (1) Die Vermögensberatung Wiedermann benötigt für die  sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle  sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine  fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine  Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
  Zumindest folgende Punkte sind bei jedem Geschäftsabschluss vom Kunden bekannt  zu geben und zu beurteilen:
  - seinen  persönlichen Daten
  - seinen Anlagezielen
  - seinen finanziellen Verhältnissen
  - seinen Kenntnissen und Erfahrungen
  - Risikobereitschaft des Kunden. 
  (2) Der Kunde ist verpflichtet, der Vermögensberatung Wiedermann  alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen  rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und der  Vermögensberatung Wiedermann von allen Umständen, die für die Erbringung der  Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.  
  (3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen  Informationen und Unterlagen kann die Vermögensberatung Wiedermann ungeprüft  zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem  Kunden machen.
  Nachteile, die dem  Kunden aufgrund unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben entstehen, hat der  Kunden ausschließlich selbst zu tragen. 
  3. Vergütung 
  Die Vermögensberatung Wiedermann erhält von Dritten  (Bankinstitute und Produktpartnern) Leistungen, für die für die Kunden  erbrachten Vermittlungstätigkeiten.
  Außerdem bestehen  die Vorteile unter anderem aus Produktschulungen unserer Geschäftspartner.
  Schließlich erhalten wir von unseren Produktpartnern im Zusammenhang mit  unserem Finanzdienstleistungsgeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie  Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil  technische Dienste und Ausrüstungen für den Zugriff auf Finanzinformationssysteme. 
  Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen  beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.
  
  Darüber hinaus hat der Kunde, ein dem Beratungsumfang (insbesondere  Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von  Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken) entsprechendes Honorar zu  bezahlen.
Auszug aus dem Kredit Alleinvermittlungsauftrag:
Für den Fall der erfolgreichen Kreditvermittlung verpflichte ich/wir mich/uns eine Vermittlungsprovision von 5% (fünf Prozent) der bewilligten Bruttokreditsumme, das entspricht einem Betrag von zuhöchst EURO	XXXXXXXXXX	gemäß § 11 des BGBL 1996 / 505 "Standes- und Ausübungsregeln für Privatkreditvermittler" an Sie zu bezahlen. Der gleiche Provisionssatz gilt auch auf die erfolgreiche Vermittlung von Hypothekarkrediten gemäß § 17 des BGBL 1996 / 297 "Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler". Dieser Betrag ist auch dann fällig, wenn das in diesem
  Vermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben deshalb nicht zustande kommt, weil ich/wir entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlasse(n) (§ 15 Abs. 1 Z. 1 des BGBL 1996 / 162 "Maklergesetz"), oder wenn der Alleinvermittlungsauftrag von mir/uns vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird. (§ 15 Abs. 1 Z. 2 des BGBL 1996 / 262 "Maklergesetz")
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir mich/uns schadenersatzpflichtig mache(n), wenn ich/wir durch Handlungen oder Unterlassungen bzw. durch unrichtige oder unvollständige Angaben, welcher Art auch immer, die erfolgreiche Durchführung der Kreditvermittlung behinder(n) bzw. verhindere(n), während der oben genannten Frist anderweitig finanzielle Verpflichtungen eingehe(n) bzw. Kreditanträge stelle(n) und aus diesem Grund eine Kreditgewährung unmöglich ist.
Ich/Wir habe(n) zur Zeit bei keiner anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt und werde(n) dies auch vor einem endgültigen Bescheid ihrerseits nicht tun. Durch meine/unsere Unterschrift(en) erkläre(n) ich/wir den Vermittlungsauftrag gelesen, verstanden und mit dessen Bedingungen vollinhaltlich einverstanden zu sein. Weiters bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit meiner/unserer Angaben (Seite1, Datenaufnahmebogen, Haushaltsrechnung, Fragebogen zur Schuldenaufstellung) und den Erhalt eines Informationsblattes im Sinne des § 25 a KSchG "Kreditgeschäfte von Ehegatten" - gilt nur für gemeinsame Anträge von Ehegatten - sowie einer Auftragsgleichschrift.
Die Vereinnahmung  dieser Vorteile dient als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit, der Beratung  und auch der sonstigen Verbesserung bzw.
  Sicherung der Qualität der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen, der  Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für die  Auftragsabwicklung. 
  
  Die Provision(en) für das das/die gewählte/n Produkte werden vom Kunden auf
  das Konto 04154001943, BLZ: 53000, Niederösterreichische  Landesbank-Hypothekenbank AG überwiesen. 
  4. Laufende Betreuung 
  (1) Grundsätzlich gibt es kein laufendes Monitoring!
  Wird eine ausdrückliche schriftliche  Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung  zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden auf unbestimmte Zeit  und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen  Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden.  Die Kündigung bedarf der Schriftform. 
  (2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger  Wirkung wird durch Abs 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere  dann vor, wenn
  
  (a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet  wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels  kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die  Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags  vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt; 
  (b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags  auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche  gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug  ist; 
  (c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen. 
 
  5. Mitteilungen an den Kunden  
  (1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat  schriftlich nach vorheriger Beratung durch die Vermögensberatung Wiedermann zu  erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-mail ist  nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und  schriftlich erklärt. 
  E-mails gelten als schriftliche Erklärung. 
  (2) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet,  Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der  Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich  durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom  Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags  besteht dann nicht, wenn die Vermögensberatung Wiedermann auf Grund höherer  Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht  ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht  möglich, hat die Vermögensberatung Wiedermann den Kunden hiervon ehest möglich  zu informieren. 
  (3) Sollte eine ständige Beobachtung des Marktes  vereinbart worden sein, ist die Vermögensberatung Wiedermann verpflichtet, den  Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen  Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln. 
  (4) Als Zustelladresse gilt die der Vermögensberatung Wiedermann  zuletzt bekannt gegebene Adresse. 
  (5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung  von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen,  verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die  Vermögensverwaltung Wiedermann eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet  hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der  Vermögensberatung Wiedermann als zugestellt.  
  6. Urheberrechte  
  Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Vermögensberatung  Wiedermann erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist.  Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen  bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermögensberatung Wiedermann.
 
  7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung  
  (1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen  Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags  durch die Vermögensberatung Wiedermann erforderlich sind, wahrheitsgemäß,  vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße  Bearbeitung durch die Vermögensberatung Wiedermann möglich ist. 
  (2) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet,  auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen  Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die  entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die  Vermögensberatung Wiedermann trifft keine Haftung, wenn vom Kunden  Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept  maßgeblich sind. 
  (3) Die Vermögensberatung Wiedermann haftet für  allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben  Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für  Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Bestimmung nur  dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden. 
  (4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine  Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der Vermögensberatung Wiedermann  in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt  wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,-  begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des  Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die  Vermögensberatung Wiedermann innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des  Schadens geltend gemacht werden. 
  (5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur  gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der  Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich  gewünscht ist. 
  (6) Die Vermögensberatung Wiedermann ist nicht  verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts  ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem  Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder  dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften  Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG  nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts. 
  (7) Die Vermögensberatung Wiedermann ist kein  Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene  Veranlagungsform auch die für den Kunde steuerlich günstigste ist. Dem Kunden  wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit  seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen. 
  8. Vertraulichkeit, Datenschutz 
  (1) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet,  vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden  bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu  halten.
  Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen  Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den  Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. 
  (2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen  Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten  Verwendung seiner Daten einverstanden.  
  9. Vollmachtserteilung 
  (1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt  der Kunde die Vermögensberatung Wiedermann alle Unterlagen, die mit der  Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon  zu erstellen. 
  (2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der  Kunde die Vermögensberatung Wiedermann ferner bevollmächtigen, in seinem Namen  Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen,  und diese Institute gegenüber der Vermögensberatung Wiedermann vom Daten- und  Bankgeheimnis entbinden. 
  10. Rücktrittsrechte des Kunden 
  (1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der  Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der  Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem  Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten.
  Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen  einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser  Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu  laufen. 
  (2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12  Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in-  und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die  geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer  oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat. 
  (3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist  schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
  Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist  abgesendet wird. 
  11. Schlussbestimmungen 
  (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden  bestehen nicht. 
  (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird  dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige  oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem  wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung  möglichst nahe kommt. 
  (3) Die Verträge zwischen der Vermögensberatung Wiedermann  und den Kunden unterliegen österreichischem Recht.
  Gerichtsstand ist Korneuburg.
  Für Klagen gegen  Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die  Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.