Die AGB als PDF

1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden.
Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben. 
(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 
(3) Bei Verträgen zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegen stehen.


2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Die Vermögensberatung Wiedermann benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
Zumindest folgende Punkte sind bei jedem Geschäftsabschluss vom Kunden bekannt zu geben und zu beurteilen:
- seinen persönlichen Daten
- seinen Anlagezielen
- seinen finanziellen Verhältnissen
- seinen Kenntnissen und Erfahrungen
- Risikobereitschaft des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Vermögensberatung Wiedermann alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und der Vermögensberatung Wiedermann von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen. 
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die Vermögensberatung Wiedermann ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
Nachteile, die dem Kunden aufgrund unvollständiger bzw. unrichtiger Angaben entstehen, hat der Kunden ausschließlich selbst zu tragen.


3. Vergütung
Die Vermögensberatung Wiedermann erhält von Dritten (Bankinstitute und Produktpartnern) Leistungen, für die für die Kunden erbrachten Vermittlungstätigkeiten.
Außerdem bestehen die Vorteile unter anderem aus Produktschulungen unserer Geschäftspartner.
Schließlich erhalten wir von unseren Produktpartnern im Zusammenhang mit unserem Finanzdienstleistungsgeschäft unentgeltliche Zuwendungen wie Finanzanalysen oder sonstiges Informationsmaterial, Schulungen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstungen für den Zugriff auf Finanzinformationssysteme.
Wir nutzen diese Zuwendungen dazu, unsere Dienstleistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität zu erbringen und fortlaufend zu verbessern.

Darüber hinaus hat der Kunde, ein dem Beratungsumfang (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Beratungskonzepten, Besprechungen mit Banken) entsprechendes Honorar zu bezahlen.

Auszug aus dem Kredit Alleinvermittlungsauftrag:

Für den Fall der erfolgreichen Kreditvermittlung verpflichte ich/wir mich/uns eine Vermittlungsprovision von 5% (fünf Prozent) der bewilligten Bruttokreditsumme, das entspricht einem Betrag von zuhöchst EURO XXXXXXXXXX gemäß § 11 des BGBL 1996 / 505 "Standes- und Ausübungsregeln für Privatkreditvermittler" an Sie zu bezahlen. Der gleiche Provisionssatz gilt auch auf die erfolgreiche Vermittlung von Hypothekarkrediten gemäß § 17 des BGBL 1996 / 297 "Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler". Dieser Betrag ist auch dann fällig, wenn das in diesem
Vermittlungsauftrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben deshalb nicht zustande kommt, weil ich/wir entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlasse(n) (§ 15 Abs. 1 Z. 1 des BGBL 1996 / 162 "Maklergesetz"), oder wenn der Alleinvermittlungsauftrag von mir/uns vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird. (§ 15 Abs. 1 Z. 2 des BGBL 1996 / 262 "Maklergesetz")

Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir mich/uns schadenersatzpflichtig mache(n), wenn ich/wir durch Handlungen oder Unterlassungen bzw. durch unrichtige oder unvollständige Angaben, welcher Art auch immer, die erfolgreiche Durchführung der Kreditvermittlung behinder(n) bzw. verhindere(n), während der oben genannten Frist anderweitig finanzielle Verpflichtungen eingehe(n) bzw. Kreditanträge stelle(n) und aus diesem Grund eine Kreditgewährung unmöglich ist.

Ich/Wir habe(n) zur Zeit bei keiner anderen Stelle ein Kreditansuchen gestellt und werde(n) dies auch vor einem endgültigen Bescheid ihrerseits nicht tun. Durch meine/unsere Unterschrift(en) erkläre(n) ich/wir den Vermittlungsauftrag gelesen, verstanden und mit dessen Bedingungen vollinhaltlich einverstanden zu sein. Weiters bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit meiner/unserer Angaben (Seite1, Datenaufnahmebogen, Haushaltsrechnung, Fragebogen zur Schuldenaufstellung) und den Erhalt eines Informationsblattes im Sinne des § 25 a KSchG "Kreditgeschäfte von Ehegatten" - gilt nur für gemeinsame Anträge von Ehegatten - sowie einer Auftragsgleichschrift.

Die Vereinnahmung dieser Vorteile dient als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit, der Beratung und auch der sonstigen Verbesserung bzw.
Sicherung der Qualität der für die Kunden erbrachten Dienstleistungen, der Bereitstellung effizienter und qualitativ hochwertiger Infrastrukturen für die Auftragsabwicklung.

Die Provision(en) für das das/die gewählte/n Produkte werden vom Kunden auf
das Konto 04154001943, BLZ: 53000, Niederösterreichische Landesbank-Hypothekenbank AG überwiesen.


4. Laufende Betreuung
(1) Grundsätzlich gibt es kein laufendes Monitoring!
Wird eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen. 


5. Mitteilungen an den Kunden 
(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch die Vermögensberatung Wiedermann zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt.
E-mails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn die Vermögensberatung Wiedermann auf Grund höherer Gewalt, am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat die Vermögensberatung Wiedermann den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.
(3) Sollte eine ständige Beobachtung des Marktes vereinbart worden sein, ist die Vermögensberatung Wiedermann verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
(4) Als Zustelladresse gilt die der Vermögensberatung Wiedermann zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die Vermögensverwaltung Wiedermann eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der Vermögensberatung Wiedermann als zugestellt. 


6. Urheberrechte 
Der Kunde anerkennt, dass jedes von der Vermögensberatung Wiedermann erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Vermögensberatung Wiedermann.


7. Offenlegung von Unterlagen, Haftung 
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch die Vermögensberatung Wiedermann erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch die Vermögensberatung Wiedermann möglich ist.
(2) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Die Vermögensberatung Wiedermann trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) Die Vermögensberatung Wiedermann haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der Vergütung, die der Vermögensberatung Wiedermann in den vergangenen sechs Monaten vor Eintritt des Schadenfalls vom Kunden ausgezahlt wurden; die Haftung ist jedenfalls mit der Höchstsumme von EUR 50.000,- begrenzt. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die Vermögensberatung Wiedermann innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
(6) Die Vermögensberatung Wiedermann ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
(7) Die Vermögensberatung Wiedermann ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunde steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen.


8. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten.
Die Vermögensberatung Wiedermann ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
(2) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden. 


9. Vollmachtserteilung
(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die Vermögensberatung Wiedermann alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde die Vermögensberatung Wiedermann ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber der Vermögensberatung Wiedermann vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.


10. Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten.
Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 12 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunde die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln.
Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird.


11. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die Verträge zwischen der Vermögensberatung Wiedermann und den Kunden unterliegen österreichischem Recht.
Gerichtsstand ist Korneuburg.
Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG.